Rechtsprechung
   BayObLG, 17.10.1983 - RE-Miet 6/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1478
BayObLG, 17.10.1983 - RE-Miet 6/83 (https://dejure.org/1983,1478)
BayObLG, Entscheidung vom 17.10.1983 - RE-Miet 6/83 (https://dejure.org/1983,1478)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Oktober 1983 - RE-Miet 6/83 (https://dejure.org/1983,1478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1560
  • MDR 1984, 146
  • BB 1984, 691
  • BayObLGZ 1983, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Auszug aus BayObLG, 17.10.1983 - REMiet 6/83
    Die vorgelegte Rechtsfrage wird vom Senat wie aus dem Entscheidungssatz ersichtlich beantwortet, wobei sie - ohne Änderung des rechtlichen Kerns (vgl. BayObLGZ 1980, 360/365; 1981, 232/235; 1982, 173/176) - anders formuliert werden mußte.

    Hierauf kann sich aber der Mieter einstellen, weil er mit einer mit der Grunderwerbsteuerbefreiung zusammenhängenden Kündigung ebenso rechnen muß wie mit einem während der Mietzeit auftretenden Eigenbedarf des Vermieters (vgl. BayObLGZ 1981, 232/243 m. Nachw.).

    In Härtefällen wird er durch die Vorschrift des § 556 a BGB ausreichend geschützt (vgl. auch BayObLGZ 1980, 360/371; 1981, 232/244).

  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
    Auszug aus BayObLG, 17.10.1983 - REMiet 6/83
    a) Die vorgelegte Rechtsfrage betrifft den Bestand eines Mietvertragsverhältnisses über Wohnraum (Art. 111 Abs. 1 S. 1 des 3. MietRÄndG) und kann entscheidungserheblich (BayObLGZ 1982, 173/174 m. Nachw.) sein, weil das Landgericht die übrigen von der Klägerin geltend gemachten Kündigungsgründe (Eigenbedarf gemäß § 564 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB und Vertragsverletzung durch nicht genehmigte Tierhaltung) für nicht durchgreifend erachtet.

    Die vorgelegte Rechtsfrage wird vom Senat wie aus dem Entscheidungssatz ersichtlich beantwortet, wobei sie - ohne Änderung des rechtlichen Kerns (vgl. BayObLGZ 1980, 360/365; 1981, 232/235; 1982, 173/176) - anders formuliert werden mußte.

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BayObLG, 17.10.1983 - REMiet 6/83
    Andererseits schränkt diese Vorschrift das an sich gegebene freie Kündigungsrecht eines Vermieters ein und berührt damit dessen durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschütztes Privateigentum, das sich in seinem rechtlichen Gehalt auch durch eine grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand auszeichnet (BVerfGE 31, 229/240 m. Nachw.; 37, 132/140).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BayObLG, 17.10.1983 - REMiet 6/83
    Andererseits schränkt diese Vorschrift das an sich gegebene freie Kündigungsrecht eines Vermieters ein und berührt damit dessen durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschütztes Privateigentum, das sich in seinem rechtlichen Gehalt auch durch eine grundsätzliche Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand auszeichnet (BVerfGE 31, 229/240 m. Nachw.; 37, 132/140).
  • BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Auszug aus BayObLG, 17.10.1983 - REMiet 6/83
    Die Rechtsfrage kann vielmehr noch über einen längeren Zeitraum hin auftreten und - wie bisher - unterschiedlich beurteilt werden (vgl. BayObLGZ 1981, 300/302 m. Nachw.).
  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    Auszug aus BayObLG, 17.10.1983 - REMiet 6/83
    Dabei ist einerseits zu beachten, daß der Gesetzgeber mit der Schaffung dieser Kündigungsschutzvorschrift den Schutz des vertragstreuen Mieters vor grundlosen oder gar willkürlichen Kündigungen bezweckt hat, wobei er von der Sozialgebundenheit des Eigentums ausgeht und verhindern will, daß Mietwohnungen zum bloßen Renditeobjekt werden (BayObLGZ 1980, 360/366 f. m. Nachw.; 1983, 50/52).
  • LG Bonn, 07.04.1977 - 6 S 562/76
    Auszug aus BayObLG, 17.10.1983 - REMiet 6/83
    Bejaht wird diese Frage vom Landgericht Bonn (WuM 1978, 51) sowie von Kummer (in Soergel, BGB , 11. Aufl., § 564 b Rdn. 63) und Barthelmess (Zweites Wohnraumkündigungsschutzgesetz - Miethöhegesetz, 2. Aufl., § 564 b BGB Rdn. 120).
  • BayObLG, 21.03.1995 - REMiet 2/94

    Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Das gilt jedoch nicht für Fragen, die trotz der eingetretenen Gesetzesänderung voraussichtlich noch für eine gewisse Zeit und in einer erheblichen Zahl von Fällen eine Rolle spielen werden (vgl. BayObLGZ 1983, 245/246 f.).
  • BFH, 26.02.1986 - II R 177/83

    Nachträgliche Entstehung der Grunderwerbssteuer bei einer nicht ununterbrochenen

    Erst der Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17. Oktober 1983 RE-Miet VI/83 (NJW 1984, 1560, MDR 1984, 146) habe hier eine Änderung gebracht.
  • BayObLG, 21.10.1983 - REMiet 4/82
    1) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Frage Nr. 1 im Hinblick darauf, daß das Landgericht den Kündigungsgrund des Eigenbedarfs (§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ) für gegeben erachtet, entscheidungserheblich (vgl. dazu BayObLGZ 1982, 173/174 m. Nachw.) sein kann, denn sie ist durch den Rechtsentscheid des Senats vom 17.10.1983 (RE-Miet 6/83 - LG München I 14 S 3292/83) bereits beantwortet, wobei sie - wie in jenem Beschluß (BayObLGZ 1983 Nr. 46) näher dargelegt - anders gefaßt werden mußte.
  • BayObLG, 21.10.1983 - REMiet 11/83
    Sie wurde aber durch Rechtsentscheid des Senats vom 17.10.1983 (RE-Miet 6/83 - LG München I 14 S 3292/83) bereits beantwortet, wobei sie - wie in jenem Beschluß (BayObLGZ 1983, Nr. 46) näher dargelegt - anders gefaßt werden mußte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht